Stand: Juli 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Movendo Consulting GmbH

 

Du hast dich für ein Produkt der Movendo Consulting GmbH entschieden, vielen Dank!

Mit den folgenden Informationen wollen wir dir einen Überblick über die Rahmenbedingungen unserer Arbeit verschaffen.

 

I. Für was gelten diese Bedingungen?

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für deinen Auftrag, bei dem wir Ideen und Lösungen für dich entwickeln. Normalerweise beraten wir Firmen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Strategie und Personal. Wir beraten aber auch einzelne Menschen. Die AGB gelten auch dafür, und auch, wenn du an einer Seminarveranstaltung von uns teilnimmst oder etwas bei uns bestellst, was man, wie einen Gegenstand, anfassen kann. Gleichzeitig geben die AGB dir die notwendigen Verbraucher­informationen.

(2) Deine Geschäftsbedingungen – wenn du welche hast - finden nur Anwendung, wenn das ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das müssen wir so machen, denn sonst könnten wir unsere Arbeiten nicht einheitlich für alle unsere Kunden erbringen.

 

II. Was tun wir für dich?

(1) Wir leisten die vereinbarte, in deinem Auf­trag beschriebene Beratungstätigkeit, aber wir können keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erzielen, und wir erstellen kein Werk­stück. Unsere Leistungen sind erbracht, wenn wir die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und dir gegenüber erläutert haben. Es kommt aber nicht darauf an, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Das unterliegt nämlich nicht unserem Einfluss.

(2) Wenn du uns fragst, geben wir Auskunft über den aktuellen Stand und schreiben dir auch einen kurzen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis unserer Arbeit wiedergeben soll. Bittest du uns aber über einen umfassenden, schriftlichen Bericht, den du auch anderen Menschen zeigen möchtest, brauchen wir einen gesonderten Auftrag. Der muss dann extra bezahlt werden. Ansonsten könnten wir uns zu wenig auf die eigentliche Beratung konzentrieren.

(3) Wir werden in unseren Erhebungen und Analysen deine Situation oder die deiner Firma möglichst richtig und vollständig wiedergeben. Erhalten wir aber Daten, Angaben und Informa­tionen dazu von anderen Menschen oder Firmen, werden wir die nur auf Plausibilität überprüfen. Sonst kommen wir nicht voran. Unsere Empfeh­lungen geben wir auf alle Fälle so ab, dass sie verständlich und nachvollziehbar sind.

(4) Wenn es nicht mit dir anders vereinbart ist, können wir uns für unsere gemeinsamen Pro­jekte von Menschen helfen lassen, die unserer Meinung nach hilfreich dabei sind, aber wir bleiben dir gegenüber, so wie es oben beschrieben ist, verpflichtet.

 

III. Was passiert, wenn sich etwas ändert?

(1) Wenn du uns während des Projektes fragst, ob wir noch etwas an der Fragestellung ändern können, werden wir dies tun und unsere Arbei­ten entsprechend anpassen, wenn dies nach un­serer Meinung zu einem nicht zu großen zusätz­lichen Aufwand führt. Anderenfalls brauchen wir einen neuen Auftrag, oder wir passen den beste­henden Auftrag an, weil sich das Projekt sonst nicht mehr für uns lohnt. Auch für die Prüfung, wieviel Arbeit mehr entsteht, kann ein neuer Auftrag nötig sein.

(2) Solange wir in einem solchen Fall keinen neuen oder geänderten Auftrag haben, müssen wir die Arbeiten erstmal machen, ohne deine Änderungswünsche zu berücksichtigen.

(3) Ein Auftrag oder eine Änderung gilt für uns nur, wenn du und wir in einem Papier aufge­schrieben haben, was du und wir wollen, und dass wir bereit sind, es so zu machen. Das kann zum Beispiel auch so passieren, dass Protokolle von Meetings von uns und dir unterschrieben werden.

(4) Wenn im Verlauf der Arbeiten etwas passiert, was für uns die Fertigstellung unmöglich macht, auf was wir aber keinen Einfluss haben („höhere Gewalt“), dann können wir deinen Auftrag so anpassen, dass uns das Arbeiten wieder möglich wird. Das gilt zum Beispiel für Streiks oder Naturereignisse. Über solche Geschehnisse werden wir dich natürlich gleich informieren.

 

IV. Was passiert mit deinen Daten?

(1) Wir werden über alle deine vertraulichen Informationen oder Geschäfts- und Betriebs­geheimnisse, die uns im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werden, Stillschweigen wahren. Das gilt aber nicht für Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder wenn es unsinnig wäre, sie geheim zu halten. Es gilt auch nicht, wenn wir die Tatsachen in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftrags­verhältnis offenlegen müssen. Wir werden die Tatsachen nur mit deiner schriftlichen Einwilli­gung an andere Menschen weitergeben, die nicht an unseren Projekten beteiligt sind. Unsere Hinweise zum Datenschutz mit vielen weiteren Regelungen, die dich schützen, findest du auf unserer Homepage.

(2) Wenn wir zusammenarbeiten und auch vorher schon, wenn wir unsere Zusammenarbeit vorbereiten, dürfen wir die dazu nötigen Daten von dir abfragen, speichern und verarbeiten. Wir geben sie aber nicht an andere Menschen, die nicht in an unseren Projekten beteiligt sind, weiter – es sei denn du sagst, dass wir das dürfen. Die Einzelheiten sind in unserer Datenschutzrichtlinie geregelt, die du auf der Homepage findest.

(3) Wenn wir unsere Arbeit in einem Workshop oder in einer anderen Art und Weise, bei der Menschen zusammenkommen machen, wollen wir gern auch darüber in den sozialen Medien und auch sonst berichten. Das finden wir wichtig, denn dadurch können sich andere interessierte Menschen einen Eindruck von unserer Arbeit machen. Wir dürfen davon ausgehen, dass du in einem solchen Fall damit einverstanden bist, dass Fotos und Filme von dir gemacht und veröffentlicht werden. Du kannst natürlich in dem Workshop sagen, dass du das nicht möchtest, dann werden natürlich keine Aufnahmen von dir gemacht.

 

IV. Wie kannst du uns helfen?

(1) Damit unser Projekt richtig funktioniert, musst du uns alle Unterlagen und Informationen, die für unsere Arbeit wichtig sind, rechtzeitig geben. Wenn wir daran Zweifel haben, dürfen wir dich nach einem Brief fragen. In dem bestätigst du uns dann, dass du uns alle Unterlagen und Informationen rechtzeitig gegeben hast. Auch darüber hinaus wäre es gut, wenn du uns bei der Arbeit nach besten Kräften unterstützt.

(2) Wir sind uns einig, dass wir uns bei den gemeinsamen Arbeiten loyal behandeln werden und uns gegenseitig über alle Geschehnisse, die für die Arbeiten wichtig sind und diese ändern können, schnell informieren.

 

V. Was bist du uns schuldig?

(1) Unser Honorar hängt entweder davon ab, wie viele Stunden wir für die Arbeit gebraucht haben („Zeithonorar“), oder wir vereinbaren einen Festpreis. Was wir nicht machen, ist einen Preis zu vereinbaren, der größer oder kleiner wird je nachdem, ob du unsere Arbeit oder die Ergebnisse gut oder schlecht findest.

(2) Neben dem Honorar bekommen wir von dir den Ersatz für unsere Auslagen, es sei denn wir haben ausnahmsweise vorher vereinbart, dass das Honorar die Auslagen abdeckt.

(3) Wenn wir keinen Preis für die einzelnen Stunden vereinbart haben, gilt unsere aktuelle Preisliste. Die stellen wir dir immer in der aktuellen Fassung zur Verfügung. Bei Aufträgen, die wir mit dir im letzten Quartal eines Jahres vereinbaren, gelten deren Preise auch für das folgende Jahr.

(4) Wenn unser Honorar die marktüblichen Preise deutlich übersteigt, kannst du kündigen. Du kannst aber auch kündigen, wenn die Situ­ationen eintreten, die in den Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (620 ff.) beschrieben sind.

 

VI. Wie stellen wir unsere Rechnungen?

(1) Wir schicken dir eine monatliche Rechnung, in der wir unsere Arbeitsstunden, das Honorar und die Auslagen aufschreiben. Wenn sich aus dem Auftrag oder aus der Rechnung nichts anderes ergibt, musst du sofort bezahlen. Unsere Arbeit haben wir dann ja schon getan.

(2) Steuern sind in unseren Preisen und unseren Rechnungen noch nicht enthalten, die musst du zusätzlich bezahlen. Wir schreiben sie in den Rechnungen getrennt mit auf.

(3) Wenn auf deiner Seite mehrere Menschen oder Firmen den Auftrag erteilt haben, können wir uns aussuchen, an wen wir die Rechnung schreiben.

(4) Wenn du der Auffassung bist, dass du Geld von uns bekommst, kannst du das nur von unserer Rechnung abziehen, wenn wir gesagt haben, dass wir nichts dagegen haben, oder wenn ein Gericht bestätigt hat, dass du das Geld von uns bekommen musst.

 

VII. Was passiert, wenn etwas schief geht?

(1) Wenn Menschen, die für uns arbeiten, Schäden bei dir verursacht haben, ersetzen wir diese Schäden grundsätzlich. Haben diese Menschen aber nur kleine Fehler gemacht (im Bürgerlichen Gesetzbuch wird das als „leichte Fahrlässigkeit“ bezeichnet) ersetzen wir den Schaden nur, wenn die Menschen die Fehler bei Arbeiten gemacht haben, die so wichtig sind, dass wir ohne sie das Projekt nicht erfolgreich beenden könnten.

(2) Ansonsten haften wir nur für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Menschen, die für uns arbeiten, große Fehler gemacht oder sogar absichtlich etwas falsch gemacht haben (im Bürgerlichen Gesetzbuch als „grobe Fahr­lässigkeit“ und „Vorsatz“ bezeichnet). Dabei ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit denen du, wenn man sich die Arbeit mit einem normalen Blick und Verständnis anschaut, rechnen musstest. Das gilt aber nicht, wenn der Schaden das Leben eines Menschen, seinen Körper oder seine Gesundheit betrifft. Dafür nicht einzustehen, wäre gesetzlich untersagt.

(3) Wir müssen unsere Haftung auch in der Höhe begrenzen, damit unsere Risiken nicht unermesslich werden. Deshalb ist die Höchst­summe, die wir für einen einzelnen Schaden bezahlen, auf 50.000 Euro begrenzt. Unter einem einzelnen Schaden verstehen wir die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer einzelnen Arbeit mit einem gut ab­grenzbaren und einheitlichen Ergebnis, die wir zeitlich zusammenhängend erledigt haben.

(4) Wenn du unsere Empfehlungen auf eine Art und Weise umsetzt, die von uns so nicht gemeint war, und man das bei einer Betrachtung mit nor­malem Blick und Verständnis hätte wissen kön­nen, stehen wir für einen Schaden, der aus der Umsetzung entsteht, nicht ein.

(5) Wenn du der Meinung bist, dass wir dir einen Schaden ersetzen müssen, musst du uns das innerhalb von einem Jahr schreiben, nachdem du den Fehler und den Schaden bemerkt hast, es sei denn wir haben einen besonders großen Fehler gemacht oder dich willentlich geschädigt („grobe Fahrlässigkeit“, „Vorsatz“ oder „Arglist“ im Sinne des Bürger­lichen Gesetzbuchs) Danach müssen wir den Schaden nicht mehr bezahlen. Hast du den Schaden nicht bemerkt, weil du nicht aufgepasst hast, und stellt diese Unaufmerksamkeit selber einen Fehler dar („grobe Fahrlässigkeit“ im Bürgerlichen Gesetz­buch“), zählen wir die Zeit ab dem Tag, ab dem du den Fehler und den Schaden gesehen hättest, wenn du aufgepasst hättest. Wir müssen aber keine Schäden ersetzen, von denen du uns erst nach mehr als 5 Jahre schreibst, nachdem sie entstanden sind.

(3) Für mehr als hier genannt müssen wir nicht haften, und die Beschränkungen, die hier enthalten sind, gelten auch, wenn nicht unsere Firma, sondern die Menschen, die für uns arbeiten dir einen Schaden bezahlen müssen.

 

VIII. Wie schützen wir unsere Ideen und Lösungen?

(1) Die Ratschläge und Auskünfte, die wir dir als Ergebnis unserer Arbeit geben, können z. B. Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich­nungen, Aufstellungen oder Berechnungen etc. sein. Diese Unterlagen dürfen nicht weitergege­ben und nur für unsere gemeinsamen Arbeiten genutzt werden. Denn das sind unsere Produk­tionsergebnisse, die wir schützen müssen. Auch an Schwestergesellschaften und andere ähnliche Firmen darfst du sie nur weitergeben, wenn wir das vorher schriftlich erlaubt haben.

(2) Wir bleiben Urheber und Eigentümer der Ergebnisse unserer Arbeit. Du bekommst nur ein eingeschränktes Recht, die Ergebnisse wie im ersten Absatz beschrieben zu nutzen. Dieses Recht darfst du nicht auf andere Firmen oder Menschen übertragen.

 

IX. Wie kann man kündigen?

(1) Wir möchten, dass du dich bei den Arbeiten mit uns wohl fühlst und denken, dass die Zusammenarbeit nur sinnvoll ist, wenn alles passt. Deshalb kannst Du uns jederzeit kündigen, wenn wir es nicht anders im Auftrag vereinbart haben. Wir können den Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. In besonders wichtigen Fällen können wir aber auch sofort kündigen.

(2) Wenn du kündigst, nachdem wir schon etwas erarbeitet haben, stellen wir dir das natürlich in Rechnung. Den vollen Preis musst du dann aber nicht bezahlen, es sein denn die Arbeit ist schon fertig.

(3) Wir dürfen es uns in einem solche Fall auch einfach machen und - statt wie in (2) beschrieben vorzugehen - einfach die Hälfte der Vergütung für die Arbeiten berechnen. Wenn noch keine Vergütung vereinbart ist, dürfen wir die Hälfte von dem verlangen, was für solche Arbeiten üblich ist.

(4) Wenn Du kündigst, bevor wir mit der Arbeit angefangen haben, oder wenn wir aus anderen Gründen, die nicht bei uns liegen, nicht anfangen können, dürfen wir ein Viertel von der Vergütung berechnen, die wir im Auftrag vereinbart haben – und wenn wir nachweisen können, dass uns das noch mehr Geld kostet, dürfen wir entsprechend mehr verlangen.

 

X. Was passiert, wenn Du bezahlt hast?

(1) Solange bis du alles gezahlt hast, dürfen wir unsere Ideen und Lösungen für uns behalten. Das gilt natürlich nicht, wenn ein Gericht dir einen Anspruch darauf zugesprochen hat.

(2) Nachdem du alles bezahlt hast, schicken wir dir alle Dokumente wieder zu, die du uns für die Arbeiten gegeben hast, wenn du uns das bis 6 Monate nach der Zahlung schreibst, und natürlich auch unsere Ideen und Lösungen, wenn das nicht schon während der Arbeiten passiert ist. Kopien von den Dokumenten, die wir geschrieben haben, dürfen wir natürlich behalten.

(3) Wir bewahren alle Unterlagen höchstens 5 Jahre lang nach Bezahlung auf. Sonst verbrauchen wir zu viel Ressourcen im Büro.

 

XI. Was ist sonst noch wichtig?

(1) Wenn du oder wir etwas an dem Auftrag ändern wollen, wirkt das nur, wenn wir es schriftlich vereinbaren. Telefonieren, Fax oder Email reicht dafür nicht.

(2) Wenn du etwas aus dem Auftrag von uns bekommst, darfst Du den Anspruch darauf nicht einfach jemand anderem geben, es sei denn wir haben dir geschrieben, dass wir damit einverstanden sind.

(3) Für unsere Arbeit gelten nur die deutschen Gesetze. Wenn wir uns über den Auftrag streiten, was wir nicht hoffen, machen wir das an dem Gericht, das an unserer Firmenadresse zuständig ist, wenn nicht in anderen Gesetzen steht, dass nur ein anderes Gericht in Frage kommt.

(4) Wenn eine der Regelungen in diesen AGB unwirksam sein sollte, gelten die anderen trotzdem weiter. Du und ich ersetzen dann die unwirksame Regelung durch eine ähnliche, die möglichst das Gleiche sagt.